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Schlosserei Uwe Born – Alsdorfer Weg 9 – 57578 Elkenroth
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Haftungsausschluss
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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Allgemeines. Jede Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für telegraphische, telefonische oder mündliche Abmachungen und Zusicherungen.
Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Einkaufsbedingungen des Bestellers haben keine GOltigkelt,
auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind nur gültig; wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.
Für die Rohstoffe gelten die DIN-Normen mit den bekannten Toleranzen oder handelsüblichen Vorschriften; für die Herstellung die Normalbedingungen nach DIN.
2. Angebote und Abschluß. Das Angebot ist stets unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Jede nachträgliche
durch den Besteller veranlaßte Änderung der Konstruktion, der Maße und Beschläge, namentlich auch der Schloßausführung, wird besonders berechnet.
Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.
3. Preisberechnungen. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise werden in € gestellt. Bundes-, Länder- und sonstige Abgaben, sowie
Materialpreis- und Lohnerhöhungen, die bei der Preisstellung noch nicht berücksichtigt wurden, aber die Lieferung mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten
des Käufers. Erfolgen solche Erhöhungen mit rückwirkender Kraft, bleiben Nachberechnungen auch für bereits ausgeführte Lieferungen vorbehalten.
4. Zahlung. Die Zahlungen sind in bar, ohne Abzug, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge, sowie ohne Rücksicht auf die zeitliche
Durchführung etwa übernommener Montageleistungen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, bzw. Versandbereitschaft zu leisten_ Wir behalten uns vor, In besonderen
Fällen andere Zahlungbedingungen festzulegen und gegebenenfalls Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu beanspruchen. Skontoabzüge bedürfen einer vorherigen
Vereinbarung. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluß auf die Preise. Sie werden gutgeSChrieben und auf den endgültig sich ergebenden Gesamtpreis
verrechnet. Nicht anerkannte Gegenansprüche können vom Besteller weder aufgerechnet, noch darf aus diesem Grunde die Zahlung zurückgehalten werden. Die Annahme
von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllung statt. Wird die Ware aus irgendeinem Grunde
vorerst auf Lager genommen, gilt der Tag der Fertigstellung als Versandtag. Zielüberschreitung berechtigt uns, Verzugszinsen in Höhe der für Kreditanspruchnahme
banküblichen Sätze zu berechnen. Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers.
Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf
die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder SicherheitSleistung
auszuführen, sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand einschließlich sämtlicher Nebenforderungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Uefervertrag vor.
Wird der Liefergegenstand von dem Besteller an einen Dritten veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt seinen Anspruch aus dem VeräuBerungsvertrage bis zum Ein·
gang aller Zahlungen seitens des Bestellers aus dem ersten Vertrage an uns ab.
Der Besteller darf. solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen
hat der Besteller uns unverzüglich durch eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als ROcktritt
vom Vertrag.
Der Besteller ist nicht berechtigt, seine AnsprOche an einen Dritten abzutreten.
6. Lieferzeit. Die Lieferzeit rechnet vom Tage der Klarsteilung und der Verständigung hinsichtlich sämtlicher Einzelheiten des Auftrage: bis zur Fertigstellung im Werk.
Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus. Den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Kiarstellung und Genehmigung
der Pläne und die Einhaltung. der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer Zwischenfälle, gleichviel. ob sie bei uns oder unseren
Unterlieferanten eintreten. wie höhere Gewalt. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr. Aussperrung, Ausschußwerden eines wichtigen Arbeitsstackes, unverschuldete Verzögerungen
in der Fertigslellung wesentlicher Lieferteile, Betriebsstörungen, bei der Beförderung und verspäteter Anlieferung wichtiger ROhstOffe, sowe;t sie nachweislich
die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes erheblich beeinflussen. Sollten unvorhergesehene Verhältnisse die Lieferung verzögern oder unmöglich
machen, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe wird nur dann fällig, wenn die Verzögerung durch unser
Verschulden entstanden iSt.
7. Gefahr.Übergang und Versand. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. auf den Besteller Ober, sobald die Sendung das Werk verlassen hat. Wird
dei Versand oder die Zustellung durch Schuld des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Versand bereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch werden
wir auf Wunsch und Kosten des Bestellers die von ihm verlangten Versicherungen bewirken. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne jede
Gewähr. Wir übernehmen keinerlei Haftung für etwaige Beschädigungen der Ware nach dem Verlassen des Werkes.
Bei Versand durch die Bundesbahn bzw. ein Spediteur oder eigenes Fahrzeug ist in einem Schadensfalle der Entschädigungsantrag grundsätzlich vom Empfänger der
Sendung selbst bei der Bundesbahn, Spediteur oder uns zu stellen. Es hat dies auf die Fälligkeit unserer Rechnung keinen Einfluß und berechtigt in keinem Falle zur Absetzung
der Instandsetzungskosten an unserer Rechnung.
8. Haltung für Mängel. Beanstandungen werden nur bei sofortiger schriftlicher Erklärung, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bzw. b€endeter Montage
berücksichtigt. Begründete Mängel werden unter Ausschluß weiterer Ansprüche abgestellt. Wir haften nicht für Ausbesserungen oder Ersatzleistungen, die der Besteller
selbst ausgeführt hat oder von fremder Hand ausfahren läßt.
Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach erfolgter Lieferung, gleichgültig ob es sich um die Lieferung einer beweglichen Sache handelt oder
die gelieferte Sache Bestandteil eines Bauwerkes wird bzw. geworden ist.
9. Verpackung_ Die VerpaCkung wird, wenn erforderlich oder vorgeschrieben, zum Selbstkostenpreis ohne Rücknahmeverpflichtung berechnet, es sei denn, das besondere
Vereinbarungen hierfür getrOffen worden sind.
10. Schutzrecht Dritter. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Besteller
den Lieferer von sämtlichen Ansprüchen frei.
11. Montag •. Wenn keine anderen Vereinbarungen schriftlich getrOffen werden, sind Lochstemm- und Maurerarbeiten, GerüststeIlung eir.sch!. Auf- und Abbau bauseitig
kostenlOS vorzunehmen.
a) Über den Zeitpunkt des Beginns der Montage wird eine Vereinbarung getroffen. Es ist bauseitig dafür zu sorgen, daß die Baustelle sich in einem solchen Zustand befindet,
daß eine zügige Montage, d.h. eine Montage ohne UnterbreChung von uns durchgeführt werden kann.
b) Die Montagearbeiten werden von uns durch einen Richtmeister oder Fachmonteur ausgeführt. Die evt!. erforderlichen Hilfskräfte dagegen sind bauseitig kostenlos zu
stellen.
c) Die bei elektrischen Anlagen auszuführenden Stromzuleitungs-, Installations- und Anschlußarbeiten sind ebenfalls bauseitig kostenlos zu übernehmsn.
d) Wenn die bauseitigen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstandenen Mehraufwand nach unseren Montagesätzen
in Rechnung zu stellen.
e) Der Besteller ist verpflichtet, den unserem Monteur von uns mitgegebenen Montage-Reparatur-Schein nach beendeter Montage und Abnahme untersLhrieben auszuhän·
digen.
f) Bei Schäden an Bauteilen, die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, so z.B. Schaufensterscheiben, Fensterbänke, Fassadenbekleidung, Inneneinrichtungen,
Ausstellungsgegenstände usw. sind wir nicht schadensersatzpflichtig. Für Entfernung, SChutzvorrichtungen oder Abdeckungen hat der Besteller zu sorgen.
12. Recht auf Rücktritt. FOr den Fall unvorhergesehener Ereignisse (Ziffer 6), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder
auf unseren Betrieb einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender tatSächlicher Unmöglichkeiten der Ausführung steht uns das Recht zu, vom Vertrag insoweit
zurückzutreten, als wir zur Erfüllung nicht in der Lage sind. SChadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
13. Gerichtsstand. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Betzdorf.
14. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist in allen Fällen Elkenroth, auch wenn Lieferung frei Bestimmungsort erfolgt.